AGB für Unternehmenskunden
der
CodeWort Digitalagentur OG (FN 481717h)
Neubaugasse 24/1, 8020 Graz
Abschnitt 1 - Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zwischen der CodeWort Digitalagentur OG (im Folgenden kurz CODEWORT) und Unternehmern (im Folgenden kurz B2B-Kunden) hinsichtlich der von CODEWORT vertriebenen Waren in der jeweils geltenden Fassung, die im Geschäftslokal aufliegt und auf der Website www.klickklack.at abrufbar ist.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte, ohne dass CODEWORT nochmals auf sie hinweisen muss. Andere Bedingungen haben keine Gültigkeit und wird diesen somit ausdrücklich widersprochen. Abweichenden, entgegenstehenden, früheren, einschränkenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen und Regelungen des Vertragspartners muss CODEWORT ausdrücklich und schriftlich zustimmen, damit diese im Einzelfall Vertragsbestandteil werden. Insbesondere gelten Vertragserfüllungshandlungen seitens CODEWORT nicht als Zustimmung zu etwaigen von gegenständlichen AGB abweichenden Bedingungen. Die AGB haben auch für Folgeaufträge Gültigkeit, und zwar auch dann, wenn diese nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden.
Abschnitt 2 - Vertragsgegenstand, Vertragsabschluss
Gegenstand des Vertrages sind der Verkauf vom im physischen Verkauf oder im Onlineshop von CODEWORT vertriebenen Waren.
Physische Annäherungen des B2B-Kunden, sowie über Telefon oder E-Mail stellen keine Angebote im Rechtssinn dar, sondern sind lediglich Interessensbekunden an den Leistungen von CODEWORT. Diesfalls behält sich CODEWORT die Legung eines Angebotes ausdrücklich vor, welches dem B2B-Kunden in der Folge unter Anschluss bzw. Beilage der AGB von CODEWORT ausgefolgt wird, sodass dieser über die Annahme des Angebotes von CODEWORT entscheiden kann.
Alle Angebote im Onlineshop von CODEWORT sind unverbindlich und als Aufforderung an den B2B-Kunden zu verstehen, selbst ein rechtlich verbindliches Angebot zu legen, sowie gleichzeitig durch Auswahl des entsprechenden und ausgewiesenen Feldes zu bestätigen, dass dieser die AGB von CODEWORT gelesen hat und sich mit diesen einverstanden erklärt.
Die Bestätigung, die dem B2B-Kunden per E-Mail automationsunterstützt übermittelt wird, stellt keine Annahme des Angebots des B2B-Kunden dar, sondern dient ausschließlich der Bestätigung des Angebotseingangs bei CODEWORT. Die Annahme des vom B2B-Kunden auf diesem Wege übermittelten Angebotes erfolgt durch Absenden der kaufgegenständlichen Ware an die vom B2B-Kunden angegebene Adresse, durch Übermittlung einer Rechnung (Vorauskasse), oder durch gesonderte Annahme des Anbots des B2B-Kunden (Kauf auf Rechnung, welcher bestimmten B2B-Kunden vorbehalten ist).
Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache.
Abschnitt 3 - Preise
Alle von CODEWORT genannten Preise, mit Ausnahme des Online-Shops, sind exkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen, sofern nicht explizit anderes ausgewiesen ist. Auf der Website angeführte Preise sind stets inkl. USt zu verstehen. Alle genannten Preise sind in EURO zu verstehen, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist.
CODEWORT ist zu Preisanpassungen berechtigt, sollten sich während der Vertragslaufzeit für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc. nach oben oder nach unten verändern. Die von CODEWORT angebotenen Preise sind stets variabel. Die Erhöhung oder Verringerung des Warenkaufpreises orientiert sich an der Veränderung des Großhandelspreisindex sowie Tariflohnindex. Ausgangsbasis ist stets der bei Vertragsabschluss für diesen Monat veröffentlichte Indexwert.
Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Kunde zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises.
Rabatt- und Gutscheincodes können nicht nachträglich auf Bestellungen angerechnet werden und auch nicht miteinander kombiniert werden.
Abschnitt 4 - Zahlungsmodalitäten
Rechnungen sind sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig; das Zahlungsziel beträgt 14 Tage.
Abweichende Fälligkeiten und Zahlungsfristen können im Einzelnen auch individuell vereinbart werden.
Als Zahlungsmittel im Onlineshop werden ausschließlich die dort ausgewiesenen Zahlungsmethoden akzeptiert und ist der gesamte Kaufpreis mit Vertragsabschluss fällig und innerhalb des Zahlungsziels zu entrichten.
Im Rahmen des physischen Verkaufs ist das Zahlungsmittel individuell zu vereinbaren, wobei die Währung stets EURO ist. Wird kein besonderes Zahlungsmittel vereinbart, so ist der Kaufpreis sofort bei Übergabe der Ware in bar zu entrichten.
Bei Zahlungsverzug ist CODEWORT berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zu verrechnen; hierdurch werden darüberhinausgehende Ansprüche (insbesondere der Ersatz von Betreibungskosten) nicht berührt. Der Kunde haftet – auch im Falle des unverschuldeten Zahlungsverzuges – für CODEWORT entstehende Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren und angemessen sind.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist (bei Teilrechnungen mit auch nur einer Rechnung) verfallen gewährte Vergütungen (Nachlässe, Rabatte, Abschläge, Skonti u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
Tritt der Kunde vom Vertrag ungerechtfertigt zurück, so schuldet dieser eine Pönale von 30 % des Kaufpreises; die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzes bleibt davon unberührt. Dasselbe gilt für den Fall des rechtmäßigen Vertragsrücktrittes durch CODEWORT.
Abschnitt 5 - Lieferung, Überlassung
Wird die Lieferung der Waren vereinbart, so erfolgt die Lieferung, sofern nichts anderes vereinbart ist, an die vom B2B-Kunden angegebene Lieferadresse.
Der Versand der vom B2B-Kunden bestellten Ware erfolgt erst nach vollständiger Berichtigung des Kaufpreises; ausgenommen davon ist nur der bestimmten B2B-Kunden vorbehaltene Kauf auf Rechnung.
CODEWORT haftet nicht für inkorrekte Angaben von Daten jeglicher Art im Zuge der Vereinbarung der Lieferung, wie insbesondere falsche Lieferadressen und dadurch verursachte Verspätungen oder Schäden. Sendet das Transportunternehmen die Ware an CODEWORT zurück, da eine Zustellung beim B2B-Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Das gilt nicht, wenn die mangelnde Zustellung auf Umstände zurückzuführen ist, die der Kunde nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme verhindert war, es sei denn die Leistung wurde durch CODEWORT angemessene Zeit zuvor angekündigt.
Alle Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich soweit nicht ausnahmsweise ein Liefertermin schriftlich zugesagt wurde.
Bei Lieferverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, wie beispielsweise Naturkatastrophen oder Streiks bei den Zustellern oder auf Grund sonstiger, von CODEWORT nicht zu vertretender Umstände (darunter sind auch behördliche Maßnahmen im Rahmen einer Epidemie/Pandemie oder Kriege zu verstehen), ist CODEWORT berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Lieferungen ins europäische Ausland sind möglich, jedoch hat der Käufer dabei - insbesondere bei Lieferungen in ein Nicht-EWR-Land - alle Im- und Exportspesen inklusive allfälliger Zölle, Gebühren und Abgaben zu tragen. Diese sind nicht im Warenkaufpreis enthalten.
Verweigert der Kunde die Annahme, so ist CODEWORT von allen weiteren Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten sowie vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz für durch den vom B2B-Kunden verschuldeten Annahmeverzug zu begehren. Werden Waren bei CODEWORT wegen Annahmeverzuges des B2B-Kunden eingelagert, so hat dieser die Lagergebühren von € 20,00 pro angefangenem Kalendertag zu tragen.
Im Fall der Verzögerung der Leistung durch CODEWORT ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, zur Vertragserfüllung eine angemessene Nachfrist zu setzen und für den Fall, dass innerhalb dieser Frist immer noch nicht geleistet wird berechtigt, mit gesonderter Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden und ausdrücklich als solche bezeichnet sein.
Abschnitt 6 - Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht
Die vertragsgegenständlichen Waren bleiben bis zu deren vollständigen Bezahlung im Eigentum von CODEWORT.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann seitens des B2B-Kunden nur ausgeübt werden, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung nicht zulässig.
Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn CODEWORT diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und CODEWORT der Veräußerung zustimmt. Im Falle der Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an CODEWORT abgetreten und CODEWORT ist jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen von CODEWORT, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen Forderungen von CODEWORT zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind. Der Kunde trägt das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.
Im Falle des Verzuges ist CODEWORT berechtigt, die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
Für den Fall der Be- und Verarbeitung oder Verbindung der Ware mit fremden Sachen erstreckt sich das Eigentum von CODEWORT auf die neue Sache.
Jeder Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung von CODEWORT unzulässig. Eine Pfändung durch Dritte muss der Kunde CODEWORT unverzüglich zur Anzeige bringen.
Abschnitt 7 - Gewährleistung und Haftungsausschluss
CODEWORT leistet keine Gewähr dafür, dass die auf der Website veröffentlichten Fotos ident sind mit den gelieferten Waren.
CODEWORT haftet lediglich für krass grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und niemals für den entgangenen Gewinn.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt eines Geschäftsmannes auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen sieben Tagen ab Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Irrtumsanfechtungsansprüchen ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt in allen Fällen sechs Monate. Eine daran anschließende Verjährungsfrist gibt es nicht. § 924 ABGB wird ausgeschlossen, d.h. der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. Weiters ist die Gewährleistung für verbilligte Waren, sowie Ausstellungsstücke ausgeschlossen.
Regressforderungen auf Grundlage des PHG (Produkthaftungsgesetz) gegen CODEWORT sind ausgeschlossen. B2B-Kunden verzichten auf sämtliche ihnen auf Grundlage des § 12 PHG zukommenden Rechte gegen CODEWORT. Im Falle der Weitergabe von Produkten durch den B2B-Kunden ist dieser verpflichtet, diesen Verzicht vollinhaltlich an seine Abnehmer zu überbinden, und zwar einschließlich dieser Einbindungsverpflichtung als Verpflichtung aller weiteren Abnehmer. Diese Einbindungsverpflichtung besteht auch dann, wenn der Kunde oder ein weiterer Abnehmer der Produkte von CODEWORT zur Herstellung anderer Produkte verwendet und diese anderen Produkte in den Verkehr bringt.
B2B-Kunden sind zur Vertragsanfechtung wegen Irrtums oder wegen Verkürzung über die Hälfte nicht berechtigt.
Abschnitt 8 - Datenschutz
Bestimmungen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung enthalten.
CODEWORT macht darauf aufmerksam, dass Daten des B2B-Kunden auf Grund berechtigter Interessen für Werbezwecke verarbeitet werden können (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO). Der Kunde kann dieser Form der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Vertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von CODEWORT automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Geschäfts- bzw. Lieferadresse bekannt zu geben, solange der Vertrag nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen und Lieferungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Abschnitt 9 - Erfüllungsort, Vertragssprache, Rechtswahl und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von CODEWORT. Vertragssprache ist Deutsch.
Zu Grunde gelegt und vereinbart wird die österreichische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz von CODEWORT sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar.
Abschnitt 10 - Schlussbestimmungen, Geistiges Eigentum
Sämtliche rechtsgeschäftlichen Erklärungen, Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, usw. in Bezug auf diesen Vertrag und die damit zusammenhängenden Geschäfte bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das Abgehen von der Einhaltung der Formvorschriften bedarf ebenfalls der Schriftform.
Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, und ähnliches bleiben das geistige Eigentum von CODEWORT. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von CODEWORT.
Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von CODEWORT zurückgefordert werden und sind jedenfalls unverzüglich unaufgefordert an CODEWORT zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
Der Kunde verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Wissens Dritten gegenüber.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sind oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Beruft sich ein Kunde im Zuge des Vertragsabschlusses auf die Einbeziehung eigener AGB, so gelten für den Fall, dass diese mit den AGB von CODEWORT im Widerspruch stehen, die jeweiligen Bestimmungen der AGB von CODEWORT als Vertragsinhalt.
Letzte Aktualisierung: 29.11.2025
Diese AGB wurden von der Rechtsanwaltskanzlei Fritsch Kollmann Zauhar und Partner erstellt.